13 Fremdfirmenordnung (für Musterbetrieb)

1. Allgemeines und Geltungsbereich

Diese Fremdfirmenordnung gilt verbindlich für alle Fremdfirmen, Subunternehmen und deren Beschäftigte, die Tätigkeiten auf dem Gelände oder in den Gebäuden unseres Musterbetriebs durchführen. Sie ist fester Bestandteil jedes Werk- und Dienstleistungsvertrags. Ziel dieser Fremdfirmenordnung ist die Gewährleistung von Arbeits-, Anlagen- und Umweltsicherheit, um die Gesundheit und das Leben aller Beteiligten zu schützen sowie Haftungsrisiken wirksam auszuschließen. Verstöße gegen diese Ordnung können zum Ausschluss vom Betriebsgelände sowie zu vertraglichen Konsequenzen bis hin zur Vertragsbeendigung führen.

2. Verantwortlichkeiten

2.1 Verantwortung des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer trägt die volle Verantwortung dafür, dass sämtliche gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sowie betriebsspezifische Vorgaben strikt eingehalten werden. Er benennt eine verantwortliche Person (Vorarbeiter oder Führungskraft), die während der gesamten Auftragsdurchführung vor Ort erreichbar sein muss.

2.2 Auftraggeber und Fremdfirmenkoordinator

Seitens unseres Betriebs wird für jeden Einsatz einer Fremdfirma eine auftragsverantwortliche Person und bei Bedarf ein Fremdfirmenkoordinator bestellt. Der Koordinator stimmt alle sicherheitsrelevanten Maßnahmen ab, verfügt über Weisungsbefugnis gegenüber den Fremdfirmenbeschäftigten im Sinne des Arbeitsschutzes und ist erster Ansprechpartner für Fragen zur betrieblichen Sicherheit und zu Gesundheits- und Umweltschutz. Alle Anweisungen sind verbindlich und nicht als Arbeitnehmerüberlassung zu verstehen.

3. Gefährdungsbeurteilung

Jede Fremdfirma hat vor Arbeitsbeginn eine detaillierte Gefährdungsbeurteilung nach dem TOP-Prinzip zu erstellen (technische vor organisatorischen und organisatorische vor personenbezogenen Schutzmaßnahmen). Der Fremdfirmenkoordinator unterstützt hierbei mit relevanten betrieblichen Informationen, prüft die GBU und überwacht deren konsequente Umsetzung vor Ort.

4. Anmeldung und Einweisung

Alle Fremdfirmenmitarbeiter melden sich vor Arbeitsbeginn beim Wachdienst an, dokumentieren ihre Anwesenheit und erhalten einen sichtbaren Firmenausweis. Eine Einweisung erfolgt durch die auftragsverantwortliche Person unseres Betriebes in die betriebsspezifischen Sicherheitsvorgaben, insbesondere zu:

Die Einweisung wird schriftlich dokumentiert und von beiden Parteien unterzeichnet.

5. Anmeldung und Abmeldung

Fremdfirmenmitarbeiter melden sich täglich vor Arbeitsbeginn beim Wachdienst an und bei Arbeitsende oder Verlassen des Geländes ab. Sie erhalten einen sichtbar zu tragenden Firmenausweis, der bei der Abmeldung zurückzugeben ist. Die tägliche Anmeldung bestätigt zugleich die Kenntnisnahme und Akzeptanz der Sicherheitsvorschriften.

6. Persönliche Schutzausrüstung

Die Fremdfirmen stellen eigenverantwortlich sicher, dass alle Mitarbeiter über geeignete persönliche Schutzausrüstung verfügen (z. B. Helm, Sicherheitsschuhe, Handschuhe, Absturzsicherung). Die PSA muss regelmäßig überprüft werden und mängelfrei sein. Der Fremdfirmenkoordinator kontrolliert die ordnungsgemäße Verwendung.

7. Verhalten bei Unfällen, Bränden und Notfällen

Im Notfall (Unfall, Brand, Explosion, Austritt gefährlicher Stoffe) sind alle Arbeiten sofort einzustellen und die entsprechenden Maßnahmen laut Alarm-, Flucht- und Rettungsplan einzuleiten:

8. Brandschutz und feuergefährliche Arbeiten

Alle Brandschutztüren sind stets geschlossen zu halten. Heißarbeiten (Schweißen, Schneiden, Löten etc.) sind nur mit einem vorher ausgefüllten und genehmigten Erlaubnisschein gestattet. Der Fremdfirmenkoordinator sorgt für die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen (Brandwache, Löschmittelbereitstellung) und stellt sicher, dass keine Rauchmelder ausgelöst werden. Kosten für Fehlalarme trägt die verursachende Firma.

9. Arbeiten auf Dächern und Fassaden

Für Arbeiten auf Dachflächen, Fassaden oder an Fensteranlagen ist ein separater Erlaubnisschein notwendig. Der Fremdfirmenkoordinator überwacht besonders die Absturzsicherungen und weitere erforderliche Sicherheitsvorkehrungen.

10. Gefahrstoffe

Die Nutzung von Gefahrstoffen ist nur nach vorheriger Genehmigung durch den Fremdfirmenkoordinator zulässig. Es sind ausschließlich die Stoffe zu verwenden, die zugelassen und auf Sicherheit geprüft wurden. Betriebsanweisungen und Sicherheitsdatenblätter müssen vorhanden sein. Die Lagerung erfolgt ausschließlich in zugelassenen Bereichen; Schutzmaßnahmen gemäß TRGS sind strikt einzuhalten.

11. Innerbetrieblicher Verkehr

Auf dem Betriebsgelände gilt die Straßenverkehrsordnung. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h. Fremdfirmenfahrzeuge müssen betriebssicher sein; Flurförderzeuge dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung verwendet werden. Der Fremdfirmenkoordinator kontrolliert die Einhaltung der Verkehrsregeln und Sicherheit.

12. Umgang mit Arbeitsmitteln und Anlagen

Arbeitsmittel und Anlagen dürfen nur nach vorheriger Freigabe durch den Fremdfirmenkoordinator genutzt werden. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen geprüft und dokumentiert sein (DGUV Vorschrift 3). Vor Öffnung von Anlagen (z. B. Rohrleitungen, Drucksysteme) sind diese zu sichern und druckfrei zu machen. Tätigkeiten an Bestandsanlagen müssen immer mit der zuständigen Betriebsfachkraft abgestimmt sein.

13. Entsorgung und Ordnung

Fremdfirmen sind verpflichtet, benutzte Stoffe und Materialien selbständig und umgehend fachgerecht zu entsorgen. Flucht- und Rettungswege dürfen nicht blockiert, Brandschutzeinrichtungen dürfen nicht verstellt werden. Entsorgungscontainer des Betriebs dürfen nur nach ausdrücklicher Genehmigung genutzt werden.

BEDEUTUNG FÜR FREMDFIRMENKOORDINATOREN

Die Einhaltung dieser Ordnung ist entscheidend, um Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten. Dem Fremdfirmenkoordinator kommt hierbei eine zentrale Rolle zu: Er muss alle relevanten Regelungen überwachen, aktiv durchsetzen, regelmäßig dokumentieren und deren Einhaltung gegenüber den Fremdfirmen kontrollieren. Er trägt Verantwortung für eine strukturierte, sichere und rechtskonforme Umsetzung der Fremdfirmenordnung.

Regelmäßige Schulungen, praxisnahe Unterweisungen sowie eine konsequente Kommunikation mit allen Beteiligten gewährleisten ein sicheres und rechtssicheres Arbeiten im Betrieb. Durch seine Arbeit minimiert der Fremdfirmenkoordinator nicht nur Unfälle und Haftungsrisiken, sondern trägt entscheidend zum erfolgreichen und störungsfreien Betriebsablauf bei.