5.6 Schlüsselaufgaben des Fremdfirmenkoordinators für sichere Zusammenarbeit
- Koordination der Fremdfirmen
- Sicherstellung der sicheren Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen
- Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen durch effektive Koordination
- Verantwortlichkeiten klar definieren
- Auftragsverantwortliche Person des Auftraggebers
- Verantwortliche Person der Fremdfirma
- Koordinierende Person bei Tätigkeiten mehrerer Firmen
- Aufsichtführende Person bei besonderen Gefahren
- Bestellung und Befugnisse des Koordinators
- Schriftliche Bestellung mit Weisungsbefugnis
- Klarstellung der Aufgaben und Kompetenzen der Verantwortlichen
- Frühzeitige Kommunikation und Abstimmung
- Frühzeitige Bekanntgabe der Koordinierungsstelle an alle Beteiligten
- Regelmäßige Abstimmung der Arbeitsabläufe und Sicherheitsmaßnahmen
- Kontrolle und Durchsetzung von Sicherheitsvorkehrungen
- Überwachung der Sicherheitsmaßnahmen
- Sofortige Maßnahmen bei Abweichungen, ggf. Arbeitsunterbrechung
- Rechtliche Grundlagen
- Einhaltung der relevanten Arbeitsschutzgesetze und DGUV-Vorschriften
ZUSAMMENGEFASST: Der Fremdfirmenkoordinator sorgt durch klare Verantwortlichkeiten, regelmäßige Abstimmung und Kontrolle für eine sichere, effiziente Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Unternehmen.