8.5 Zusammenfassung für den Fremdfirmenkoordinator

Beim Fremdfirmeneinsatz tragen Auftragnehmer und Koordinator gemeinsam Verantwortung für umfassende Sicherheitsmaßnahmen und die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten. Zentrale Aufgaben sind die Absicherung von Gefahrenstellen, die Nutzung geprüfter Arbeitsmittel, der sachgerechte Einsatz persönlicher Schutzausrüstung sowie die konsequente Einhaltung von Umweltschutzvorgaben. Kenntnisse der relevanten Arbeitsschutzverordnungen (wie ArbStättV, BetrSichV, GefStoffV, PSA-BV) sind unerlässlich. Verstöße oder Zwischenfälle müssen sofort gemeldet werden. Regelmäßige Abstimmungen zwischen Auftraggeber und Fremdfirma gewährleisten Rechtssicherheit, reduzieren Risiken und stellen den Schutz aller Beteiligten sicher.